Mobbing
Mobbing findet meist im Verborgenen statt. Manchmal aber auch ganz offen. Dabei suchen sich mehrere Täter einen Einzelnen aus, um ihn wiederholt und manchmal über einen sehr langen Zeitraum zu quälen.
Kräfteverhältnis: ungleich, meist eine Gruppe gegen einen
Ziel: quälen, erniedrigen, Macht über andere ausüben
Wie: schlagen, schubsen, anspucken, sexuell nötigen, festhalten, treten, berauben, beleidigen, drohen, lästern, verleumden, erpressen, …
Dauer: wiederholt und manchmal über einen sehr langen Zeitraum
Das Problem entsteht und bleibt bestehen, so lange verantwortliche Personen wie Lehrer, Schulleiter oder Polizei vor Ort nicht eingreifen und schützen. Jeder Mensch hat durch unser Grundgesetz Anspruch darauf, gegen Angriffe geschützt zu werden.
Erste Maßnahme der verantwortlichen Personen gegen Mobbing ist, das Geschehen aufzudecken und die Angreifer bloßzustellen. Hilfe ist wichtig und anonym möglich. Beobachter, Zeugen, Umherstehende und/oder Unbeteiligte, wie zum Beispiel Mitschüler, Freunde, Eltern, Nachbarn, können bei der Aufdeckung helfen, ohne sich selbst zu gefährden.
Durch den anonymen Brief an die Schulleitung (Bonhoff-Brief) kann niemand mehr so tun, als gäbe es kein Problem oder man hätte nichts davon gewusst. Wichtig: Je mehr das Geschehen melden, um so höher der Druck auf die Verantwortlichen, auch zu handeln. Mit dem Hinweis, dass ihr uns eine Kopie des anonymen Briefs schickt, macht ihr deutlich, dass auch von außen beobachtet wird, ob und wie die Schule reagiert.
Zweite Maßnahme ist eine für alle Beteiligten sichtbare Reaktion, dass die Gemeinschaft Mobbing nicht duldet und dieses Verhalten Konsequenzen hat.
Grundgesetz
Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2, Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (...)
Auszug aus dem Brandenburgischen Schulgesetz § 4, Absatz 3: Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es auch, jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen.