Werkzeuge
Um Angegriffene zu unterstützen, können Betroffene wie auch unbeteiligte Außenstehende, wie zum Beispiel Mitschüler, Freunde, Eltern, Nachbarn, die Werkzeuge der Werner-Bonhoff-Stiftung nutzen. Du kannst aus dem Schutz des Verborgenen heraus auf Gewalt und Mobbing hinweisen, ohne befürchten zu müssen, selbst angegriffen zu werden.
Die Methode ist ganz einfach.
Sende eine Schilderung der Situation ohne Nennung Deines Namens an die jeweilige Schulleitung oder Staatsanwaltschaft und schreibe darin, dass Du eine Kopie davon an uns schickst.
Mit einem solchen Bonhoff-Brief setzt Du die Verantwortlichen unter Handlungsdruck, ohne Dich selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Wenn sie wissen, dass wir eine Kopie erhalten, fühlen sie sich beobachtet und zusätzlich angespornt, etwas zu unternehmen. So kannst Du auf die Vorfälle hinweisen, ohne Dich in Schwierigkeiten zu bringen. Gleichzeitig kannst Du Druck machen, dass etwas unternommen wird. Die Namen der Personen musst Du nicht angegeben. Wichtig wäre, dass Du die Strasse/Orte oder Situationen nennst, wo etwas passiert.
Damit stellst Du die Vorfälle und die Notwendigkeit zu handeln in den Mittelpunkt. Nicht Dich.
Der Bonhoff-Brief bewirkt, …
… Verbesserung von Missständen.
… dass der Rechtsstaat Hinweise zu Gewaltvorfällen erhält, auch wenn er nicht selbst vor Ort ermittelt.
… dass die Justiz das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Gewalttaten besser erkennt und weniger Verfahren einstellt.
… eine bessere Beobachtung der Wirksamkeit erteilter Erziehungsmaßnahmen.
Eine ANLEITUNG findest Du hier:
BONHOFF-BRIEF an die SCHULLEITUNG
Drucke die Vorlage aus,
trage Deine Schilderung über Gewaltvorfälle ein und sende sie an die
Werner-Bonhoff-Stiftung und den Direktor/Direktorin Deiner Schule.
In
dem Augenblick, wo ein „BONHOFF BRIEF an die SCHULLEITUNG“ dort anonym
eingeht, stößt er eine Wirkungskette an. Der Fall ist dadurch
aktenkundig. Die Schilderung konfrontiert die Schule mit dem
Gewalt-Problem und setzt sie unter Handlungsdruck. Wenn sie weiß, dass
die Stiftung auch von den Vorfällen weiß, erhöht sich der Druck, etwas
zu unternehmen.
Die Schule sollte es als gutes Zeichen
betrachten, dass sich jemand für das Gemeinwohl und gegen das „Recht“
des Stärkeren, bzw. Gemeineren engagiert. Darauf muss der Schulleiter
reagieren, auch um sich nicht strafbar zu machen wegen unterlassener
Hilfeleistung (§ 323c StGB).
Wie reagiert ein Schulleiter nach einem „BONHOFF-BRIEF an die SCHULLEITUNG“?
Der
Schulleiter wird sich zunächst einen Überblick verschaffen. Er wird
Informationen, was schief läuft, aktiv einholen, statt passiv
abzuwarten, was ihm gemeldet wird. Er wird im Lehrer-Kollegium und
eventuell unter Schülern gezielt fragen, welche Missstände in Bezug auf
Gewalt und Mobbing auftreten. Er wird eine Lehrerkonferenz einberufen
und fragen, wie er die Lehrer motivieren kann, einzugreifen und wie er
sie dazu anleiten kann. Wenn noch keine hilfreiche Strategie entwickelt
wurde, sollte die Schule ein entsprechendes Monitoring beginnen. Es
beginnt damit, dass Schulleiter und Lehrer sich klar darüber
verständigen, wann und wie sie eingreifen müssen. Wenn sie keine
greifbaren Lösungen finden, die Gewalt- und Mobbingvorfälle zu beenden,
dann sollten sie höhere Stellen und Eltern auf die ungelösten Probleme
aufmerksam machen und Hilfe von außen verlangen.
Download:
Bonhoff-Brief an die Schulleitung (PDF Download 14KB)
BONHOFF-BRIEF an die STAATSANWALTSCHAFT
Drucke die Vorlage aus, trage Deine Schilderung über Gewaltvorfälle ein und sende sie an die Werner-Bonhoff-Stiftung und die zuständige Staatsanwaltschaft. Den
Brief kannst Du an jede Staatsanwaltschaft schicken. Wenn die ausgewählte nicht zuständig ist, muss sie Deine Anzeige an die zuständige weiterleiten. Die Adressen aller Staatsanwaltschaften gibt es im Internet unter http://www.deutschejustiz.de/staatsanwaltschaften.html
Wenn Du in der Liste keine Staatsanwaltschaft beim Tatort findest, nimm die Staatsanwaltschaft der nächst größeren Stadt.
Je
mehr Informationen der Staatsanwalt über Gewaltvorfälle in seiner
Gegend erhält, desto weniger Verfahren wird er einstellen. Deshalb zählt
jeder Bonhoff-Brief. Die Staatsanwaltschaft fühlt sich dadurch
beobachtet und kontrolliert. Die Stiftung und ihre Unterstützer werden
bei den zuständigen Stellen Druck machen und nachhaken. Hierbei nutzen
wir unsere Erfahrungen aus unserem anderen Mitmachprojekt. Du bleibst dabei anonym. Durch Deine Information sorgst Du für Bewegung und hilfst mit, die Zustände zu verbessern.
Download:
Bonhoff-Brief an die Staatsanwaltschaft (PDF Download 40KB)